Seit 2007 führen wir im Auftrag von Paritätischen Berufskommissionen Lohnbuch- sowie Unterstellungskontrollen in Bezug auf die Einhaltung von folgenden
Gesamtarbeitsverträgen durch: des Landesmantelvertrages für das Schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV). Zudem sind wir für weitere regionale
Paritätische Berufkommissionen im Baugewerbe in Bezug auf die Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge (GAV) in der Zentralschweiz tätig.
Aufgrund unserer langjähriger Erfahrung im kollektiven Arbeitsrecht, sind wir in der Lage, Lohnbuchkontrollen fach- und zeitgerecht durchzuführen. Im
weiteren verfügen wir über die erforderliche Flexibilität und Unabhängigkeit bei der Durchführung der Kontrollaufträge.
Falls Sie wünschen lassen wir Ihnen gerne ein Musterexemplar zukommen.