Leitfaden Lohnbuchkontrolle
Gesamtarbeitsverträge, Definition
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist ein Vertrag zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerverbänden zur Regelung der Arbeitsbedingungen und des Verhältnisses zwischen den GAV-Parteien. Er ist in den Artikeln 356 bis 358 des Obligationenrechtes geregelt.
Der klassische Inhalt eines GAV beinhaltet Bestimmungen über den Abschluss, Inhalt und Beendigung des Einzelarbeitsvertrages (normative Bestimmungen), Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien unter sich (schuldrechtliche Bestimmungen) und Bestimmungen über Kontrolle und Durchsetzung des GAV.
Als Gegenstand der normativen Bestimmungen kann man aufzählen:
Der GAV wird meistens mit einer bestimmten Laufzeit vereinbart. Während der Laufzeit besteht beidseitig Friendenspflicht.
Auf Verlangen aller Vertragsparteien kann ein GAV allgemeinverbindlich erklärt werden mit der Wirkung, dass der Geltungsbereich auf alle Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (auch auf die nicht-organisierten) eines Wirtschaftzweiges oder eines Berufes ausgeweitet wird.
AVE Gesamtarbeitsverträge (GAV) Stand: 1. Oktober 2015
In welchen Fällen kann eine Lohnbuchkontrolle beschlossen werden?
Wer kann eine Lohnbuchkontrolle beschliessen / beantragen?
Durchführung der Kontrolle