Honorar
Unsere Dienstleistungen werden auf der Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Der Stundenansatz beträgt zwischen CHF 250.00 und CHF 280.00
und bemisst sich nach der Schwierigkeit des Falles und der wirtschaftlichen Interessenlage.
Pauschalen
Für Unternehmen mit wiederkehrendem Beratungsbedarf besteht die Möglichkeit, gegen eine vereinbarte Monats- oder Jahrespauschale juristische Dienstleistungen zu beziehen.
Unentgeltliche Rechtspflege
Verfügen Sie allenfalls nicht über genügend finanzielle Mittel, um unsere juristischen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und die Kosten für die Prozessführung zu bezahlen? In diesem Fall
kann beim zuständigen Gericht ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt werden. Voraussetzungen für dessen Bewilligung sind die wirtschaftliche Bedürftigkeit
der gesuchstellenden Person sowie die Erfolgsaussichten in der Streitsache selbst.