Wir beraten unsere Klienten im Sozialversicherungsrecht in Einzelfällen und in Fällen von betrieblicher Tragweite vertreten unsere Klienten vor Gerichten und Behörden. Unsere Dienstleistungen im
Bereich des Sozialversicherungsrechts umfassen folgende Versicherungszweige:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung
- Berufliche Vorsorge (BVG)
- Invalidenversicherung
- Unfallversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Krankenversicherung
- Erwerbsersatz / Mutterschaftsentschädigung
- Familienzulagen
Inwiefern können wir Ihnen weiterhelfen:
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Wurden Sie Opfer eines Verkehrs-, Arbeits- oder anderen Unfalles?
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Stellte die Unfallversicherung Ihre Leistungen ein? Oder wurde Ihr Antrag auf Leistungen der Invalidenversicherung abgelehnt?
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Hat sich Ihre Krankenkasse geweigert, die Behandlungskosten zu tragen oder Taggeldleistungen zu erbringen?
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Hat die Arbeitslosenversicherung Ihre Leistungen gekürzt oder sogar eingestellt?
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Wird Ihnen die Mutterschafts- oder Familienzulagen nicht ausgerichtet?
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Haben Sie ein Problem mit Ihrer Vorsorgeeinrichtung? Wollen Sie Schadenersatzansprüche infolge von Pensionskassenverluste geltend machen? Haben Sie leistungs- und koordinationsrechtliche
Fragestellungen? Soll das Reglement der Pensionskasse überarbeitet werden?
Wir sind im Sozialversicherungsrecht Ihr kompetenter Berater. Ob Unfall, Krankheit, Invalidität oder im Bereich Ihrer beruflichen Altersvorsorge – wir setzen uns bei sämtlichen
Sozialversicherungen für Sie ein. Wenn nötig, setzten wir Ihre Rechte auch auf gerichtlichem Weg durch.