Sozialversicherungsrecht


Wir beraten unsere Klienten im Sozialversicherungsrecht in Einzelfällen und in Fällen von betrieblicher Tragweite vertreten unsere Klienten vor Gerichten und Behörden. Unsere Dienstleistungen im Bereich des Sozialversicherungsrechts umfassen folgende Versicherungszweige:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung
  • Berufliche Vorsorge (BVG)
  • Invalidenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Erwerbsersatz / Mutterschaftsentschädigung
  • Familienzulagen

Inwiefern können wir Ihnen weiterhelfen:

  • Wurden Sie Opfer eines Verkehrs-, Arbeits- oder anderen Unfalles?
  • Stellte die Unfallversicherung Ihre Leistungen ein? Oder wurde Ihr Antrag auf Leistungen der Invalidenversicherung abgelehnt?
  • Hat sich Ihre Krankenkasse geweigert, die Behandlungskosten zu tragen oder Taggeldleistungen zu erbringen?
  • Hat die Arbeitslosenversicherung Ihre Leistungen gekürzt oder sogar eingestellt?
  • Wird Ihnen die Mutterschafts- oder Familienzulagen nicht ausgerichtet?
  • Haben Sie ein Problem mit Ihrer Vorsorgeeinrichtung? Wollen Sie Schadenersatzansprüche infolge von Pensionskassenverluste geltend machen? Haben Sie leistungs- und koordinationsrechtliche Fragestellungen? Soll das Reglement der Pensionskasse überarbeitet werden?

Wir sind im Sozialversicherungsrecht Ihr kompetenter Berater. Ob Unfall, Krankheit, Invalidität oder im Bereich Ihrer beruflichen Altersvorsorge – wir setzen uns bei sämtlichen Sozialversicherungen für Sie ein. Wenn nötig, setzten wir Ihre Rechte auch auf gerichtlichem Weg durch.