Miet- und Pachtrecht
Das Miet- und Pachtrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Mieter und Vermieter resp. zwischen Pächter und Verpächter. Die Vermietung von Wohn- und Geschäftsräumen bringt gewisses Konfliktpotenzial mit sich. Ein früher Beizug eines Rechtsanwaltes ist oftmals angezeigt, da das Miet- und Pachtrecht zwingende Bestimmungen enthält und Fristen beachtet werden müssen.
- Wurde Ihre Wohnung gekündigt?
- Wollen Sie die Mietdauer erstrecken?
- Sind Sie mit Ihrer Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden?
- Verlangt Ihr Vermieter plötzlich einen höheren Mietzins?
- Wollen Sie das Mietverhältnis kündigen?
- Zahlt Ihr Mieter den Mietzins nicht mehr?
- Wurde Ihr Nachmieter nicht akzeptiert?
- Haben Sie ein Problem mit dem Untermietverhältnis?
- Haben Sie mit Ihrem Vermieter sonstige Probleme?
- Verlässt Ihr Mieter die Wohnung nicht?
Wir sind im Miet- und Pachtrecht Ihr kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner. Wir vertreten und unterstützen Sie, wo immer Sie es nötig haben, und setzen Ihre Rechte bei Bedarf auch vor Gericht durch.