Miet- und Pachtrecht

Das Miet- und Pachtrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Mieter und Vermieter resp. zwischen Pächter und Verpächter. Die Vermietung von Wohn- und Geschäftsräumen bringt gewisses Konfliktpotenzial mit sich. Ein früher Beizug eines Rechtsanwaltes ist oftmals angezeigt, da das Miet- und Pachtrecht zwingende Bestimmungen enthält und Fristen beachtet werden müssen.

 

  • Wurde Ihre Wohnung gekündigt?
  • Wollen Sie die Mietdauer erstrecken?
  • Sind Sie mit Ihrer Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden?
  • Verlangt Ihr Vermieter plötzlich einen höheren Mietzins?
  • Wollen Sie das Mietverhältnis kündigen?
  • Zahlt Ihr Mieter den Mietzins nicht mehr?
  • Wurde Ihr Nachmieter nicht akzeptiert?
  • Haben Sie ein Problem mit dem Untermietverhältnis?
  • Haben Sie mit Ihrem Vermieter sonstige Probleme?
  • Verlässt Ihr Mieter die Wohnung nicht?

 

Wir sind im Miet- und Pachtrecht Ihr kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner. Wir vertreten und unterstützen Sie, wo immer Sie es nötig haben, und setzen Ihre Rechte bei Bedarf auch vor Gericht durch.

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