Privates & öffentliches Baurecht

Unser Alltag ist geprägt von vertraglichen Beziehungen. Täglich werden Verträge geschlossen, sei es im Bereich des Kauf-, Auftrags- oder Werkvertragsrechts. Das Vertragsrecht regelt diese vertraglichen Beziehungen und die daraus für den Einzelnen entstehenden Rechte und Pflichten. Allenfalls stehen Sie auch mit Ihrem Nachbarn im Streit wegen eines geplanten Bauprojekts oder infolge übermässiger Immissionen. Ausserdem kann es sein, dass die Gemeinde Ihnen eine Baubewilligung verwehrt hat. Ein früher Bezug eines Rechtsanwalts ist oftmals angezeigt, da in den meisten Fällen gesetzlich bedingte Verjährungs- und Verwirkungsfristen laufen.

 

  • Entspricht  Ihr Wohnhaus nicht den Angaben im Kaufvertrag? Bestehen Mängel?
  • Haben Sie Probleme mit Ihrem Architekten oder Generalunternehmer?
  • Zahlt der Besteller den Werklohn nicht?
  • Sind Sie mit den Arbeiten Ihres Handwerkers nicht zufrieden?
  • Möchten Sie als Unternehmer für eine fällige Werklohnforderung auf dem Grundstück Ihres Bestellers ein Bauhandwerkerpfandrecht errichten?
  • Wurde Ihnen die Baubewilligung verwehrt?
  • Wollen Sie gegen das Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück Einsprache erheben?
  • Werden Sie durch Ihren Nachbarn infolge übermässiger Immissionen gestört?

 

Wir sind in sämtlichen Bereichen des Vertragsrechts (Kaufrecht, Mietrecht, Pachtrecht, Werkvertragsrecht, Auftragsrecht) Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir vertreten und unterstützen Sie und setzen - sofern notwendig - Ihre Rechte vor Gericht durch.

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